JL Steuerberatung Lübbe

Fragen & Antworten

Ist das Erstgespräch wirklich kostenfrei?

Ja, das erste Gespräch ist kostenfrei. Es soll ein Kennenlernen auf beiden Seiten sein, für eine vertrauensvolle Zusammenarbeit.

Welche Unterlagen benötigen Sie?

Es kommt darauf an, wobei wir Sie unterstützen sollen. Sobald Sie Kontakt mit uns aufnehmen, teilen wir Ihnen mit, welche Unterlagen wir von Ihnen benötigen.

Muss ich für die Planung und Durchführung persönlich bei Ihnen erscheinen?

Nein, denn wir bieten Ihnen neben der persönlichen Beratung vor Ort auch eine digitale oder telefonische Beratung an.

Wie oft bekomme ich eine persönliche Beratung?

Da Sie ein individuelles Beratungskonzept von uns erhalten, gehen wir auf jeden Ihrer Wünsche ein. Dazu gehört auch eine regelmäßige Beratung.

Was machen Sie anders als andere Steuerberater?

Sie erhalten eine vollumfängliche, digitale Beratung, die genau auf Sie abgestimmt ist. Diese berücksichtigt zusätzlich Ihre Wünsche und Vorstellungen.

Was bedeutet Digitalisierung als Chance?

Die digitale Buchhaltung verbessert die Kommunikation erheblich. Durch die ständige Verfügbarkeit aller Auswertungen, Belege und Tabellen reduzieren sich die Rückfragen. Sie können diese Analysen jederzeit und von überall digital einsehen, was ihnen einen klaren Überblick über ihre Geschäftsvorfälle verschafft. Indem sie auf den Druck von Rechnungen und Aufträgen verzichten, handeln sie umweltbewusst und senken Materialkosten. Zudem ist die Verbindung zwischen Beleg und Buchungssatz immer sofort nachvollziehbar.

Die digitale Buchhaltung bietet zahlreiche Vorteile im Umgang mit Behörden, Kunden und Banken. Gern unterstützen wir Sie bei der Digitalisierung und der Optimierung Ihrer digitalen Buchhaltung. Die dadurch gewonnene Zeit können sie nutzen, um ihr eigenes Unternehmen weiter auszubauen oder zu entwickeln.

Wie läuft ein Wechsel zu uns?

Sie können uns anlassbezogen hinzuziehen und ein bestehendes Mandat bei Ihrem bisherigen Steuerberater unverändert fortsetzen oder jederzeit beenden. Nachdem Sie den Auftrag, den Tätigkeitsbereich oder die Bedingungen eines Mandats mit uns abgestimmt haben, legitimieren wir uns für Sie gegebenenfalls bei den zuständigen Finanzämtern und nehmen die Tätigkeiten für Sie auf und sorgen für einen nahtlosen Übergang der laufenden Angelegenheiten und Tätigkeiten. Den Umzug Ihrer Buchführungsdaten vom bisherigen Steuerberater gestalten wir unkompliziert und zügig.

Idealerweise setzte der bisherige Steuerberater die Softwarelösungen der DATEV e. G. ein.

Alles vertraulich?

Als Steuerberater sind wir Berufsgeheimnisträger. Neben den allgemeinen Verschwiegenheits- und Datenschutzpflichten unterliegen wir als Steuerberater auch besonderen berufsrechtlichen Verschwiegenheitspflichten (§ 57 StBerG, § 5 BOStB). Diese Pflichten gelten ebenso für Berufsgruppen wie Rechtsanwälte, Ärzte, Psychotherapeuten und Journalisten.
Das Berufsgeheimnis ist ein grundlegendes Merkmal unseres Berufsstandes und ein unverzichtbares Element des Berufsrechts und der Rechtsstaatlichkeit.

Die Pflicht zur Verschwiegenheit ist daher nicht verhandelbar.
Mandanten können uneingeschränkt darauf vertrauen, dass ihre Anliegen von uns als Steuerberater und Organ der Steuerrechtspflege stets streng vertraulich behandelt werden.

Auch innerhalb unserer Kanzlei wird höchste Vertraulichkeit gewahrt. Alle Mitarbeiter*innen sind zur absoluten Verschwiegenheit verpflichtet.

Welche Gebühren kommen auf Sie zu?

Die Vergütung richtet sich nach Art und Umfang der jeweiligen Tätigkeit. Faktoren wie der Wert des Interesses, der Beratungsumfang, der Schwierigkeitsgrad und der erforderliche Aufwand beeinflussen die Höhe der Vergütung.
In der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) ist gesetzlich festgelegt, für welche Tätigkeiten welche Vergütungen abgerechnet werden können. Individualvereinbarungen sind jedoch möglich.

Für Tätigkeiten, die nach Zeitaufwand vergütet werden, berechnen wir einen Stundensatz zwischen EUR 70 und EUR 150, zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer (Stand: 01.01.2025).

Um Ihnen eine ausreichende Planungssicherheit zu bieten, werden wir die voraussichtliche Vergütung zu Beginn abschätzen und Ihnen ein auf Sie zugeschnittenes Angebot zukommen lassen.

Irrglaube – Der Preis richtet sich NICHT nach der Höhe einer möglichen Erstattung oder sogar Nachzahlung aus Steuererklärungen.

Buchen Sie heute noch einen Termin mit uns!